Description:Q223

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Das zweite Obergeschoss des Langenburger Baus stellt sich in mehrfacher Hinsicht hochwertiger dar als das erste. Die Räume waren heller, die Decken benötigten keine Unterzüge, da darüber nur noch der Dachstuhl aufsaß. Außerdem konnte der Blick über die Burgmauer hinweg über die Stadt schweifen. Den Schriftquellen zufolge wurde das kleinere Appartement der Südhälfte spätestens seit August 1711 für den Bauherrn Graf Carl Ludwig von Hohenlohe-Weikersheim hergerichtet.[1] Anlass hierfür dürfte die Hochzeit des Grafen mit Dorothea Charlotte von Brandenburg-Kulmbach (1691–1712) am 18. Juli 1711 gewesen sein.

Es ist davon auszugehen, dass das südliche Appartement, das gegen das nördliche nicht abgeschlossen war wie im ersten Obergeschoss, sondern sich mittels einer Tür innerhalb der Enfilade zu diesem öffnete, bis 1711 für die zukünftige Gemahlin vorgesehen war. Demnach wurde das 1710 im Audienzzimmer entstandene Deckengemälde von Johann Valentin Weiß mit dem Raub der Aurora durch Kephalos für das Appartement einer Frau konzipiert.

Vor- und Audienzzimmer werden von roten stuckmarmorierten Pilastern über ebenfalls rot marmorierten Lambris gegliedert. Die Pilaster des Vorzimmers folgen der ionischen, die des Audienzzimmers der korinthischen Ordnung. In beiden Räumen verkröpft sich das Gebälk. Rot marmorierte Kämpfer im Fries betonen zusätzlich die Vertikale und wirken so der verhältnismäßig niedrigen Raumhöhe entgegen. Weitere rot marmorierte Felder zieren in beiden Räumen die Fensternischen. Wie im Stockwerk darunter verläuft die Enfilade in der Mitte der Wände. Die Türen sind holzsichtig ohne gemalte Vertäfelungen. Stuckierte Supraporten zeichnen die Türen des Audienzzimmers aus, in dem sich zudem das einzige Deckengemälde des Appartements befindet.

Das einachsige Schlafzimmer besaß eine 1711 gemalte Architekturgliederung, die 2007–2008 aufgedeckt wurde. In der Außenmauer befindet sich im Mauerwerk der Renaissance ein Abort in der Ecke zum Treppenhaus.

[1] Fandrey, Weikersheim, 2010, S. 41–44 geht hingegen davon aus, dass das Appartement von Anfang an dem Bauherrn zugedacht war. Die Schriftquellen zu der hier erstmals vorgetragenen Auffassung, dass der Graf zuerst in der Nordhälfte wohnte, folgen im Abschnitt zur Wandbemalung des Schlafzimmers (R. 90) sowie im Abschnitt zum Appartement der Nordhälfte.